Maßstab für unsere ärztliche Empfehlung ist stets die Chance auf Erfolg in Diagnostik, Prävention und Therapie.

Auch die Rechtssprechung verpflichtet uns Ärzte, Ihnen alle diagnostischen und therapeutischen Wege aufzuzeigen - unabhängig davon, wer bezahlt - damit Sie sich frei entscheiden können.


Daran halten wir uns.


Wir empfehlen Ihnen eine medizinische Leistung ausschließlich nach dem Nutzen, den sie Ihnen bringt. Wieviel davon Ihre Kasse übernimmt, ist Gegenstand Ihres Vertrages.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht einfach alles bezahlen was Ihnen nützt, denn ihre Aufgabe ist primär eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung nach erprobtem Standard zur Vermeidung von Not durch Krankheit.

Vorbeugung und Nutzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse müssen daher so lange von Ihnen selbst übernommen werden, bis der Gesetzgeber sie in den Leistungskatalog Ihrer Kasse aufnimmt.

Sprechen Sie mit uns über individuelle Gesundheitsleistungen und was davon sinnvoll ist.

Ein Katalog möglicher individueller Leistungen mit entsprechender GoÄ-Gebühr kann in der Praxis angefordert werden.